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Foto oder KI? Die Frage ist falsch gestellt

9. Aug.
7 Min. Lesezeit

Warum die klassische Montage seit KI aus der Wahrnehmung verschwunden ist – und warum das auch Fotografen betrifft


Unter meinen Arbeiten steht regelmäßig derselbe Kommentar: „KI, oder?"


Die Frage ist nicht böse gemeint. Sie ist ehrlich. Und sie zeigt etwas, das mich seit einiger Zeit beschäftigt: In der öffentlichen Wahrnehmung gibt es nur noch zwei Sorten von Bildern. Fotografie oder KI. Alles, was nicht direkt so aus der Kamera kommen könnte, landet automatisch im zweiten Topf.


Dazwischen liegt eine Kategorie, die es seit hundertsiebzig Jahren gibt und die gerade lautlos verschwindet.


Was seit dem 2. August gilt


Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, dass KI-generierte oder wesentlich KI-manipulierte Inhalte, die echt wirken können, erkennbar gekennzeichnet werden. Übliche Bildbearbeitung – Belichtung, Farbe, Rauschreduzierung, Retusche – löst diese Pflicht nicht aus. Für erkennbar künstlerische Arbeiten reduziert sich die Anforderung auf einen dezenten Hinweis, der die Wirkung des Werks nicht stört.


Für meine Arbeit ist das eine überschaubare Angelegenheit. Interessanter ist, was das Gesetz für alle anderen bewirkt.


Für Fotografen ist das eine gute Nachricht


Wenn täuschend echte KI-Inhalte künftig ein sichtbares Kennzeichen tragen, verändert das die Bedeutung des unmarkierten Bildes. Bisher sagte ein Bild ohne Hinweis gar nichts, weil es keinen Hinweis gab. Jetzt sagt es etwas, allein durch das, was fehlt.


In Feeds, die sich zunehmend mit gekennzeichneter Ware füllen, wird das ungekennzeichnete Bild zum Unterschied. Kein Marketingversprechen, kein Claim, den man sich selbst ausdenken müsste – ein struktureller Vorteil, den der Gesetzgeber liefert. Wer fotografiert, sollte ihn nutzen. Er ist die beste Aufwertung, die die Auftragsfotografie seit Jahren bekommen hat.


Dazu kommt eine Entlastung, die in der Aufregung untergeht: Das Label trifft dich als Fotograf so gut wie nie. Auch dann nicht, wenn du viel bearbeitest — und wir bearbeiten alle viel. Belichtung, Farbe, Kontrast, Hautretusche, der störende Ast am Bildrand: Das gehört seit hundertfünfzig Jahren zum Handwerk, und die Verordnung lässt es ausdrücklich in Ruhe, solange sich die Aussage des Bildes nicht wesentlich ändert.


Interessant wird erst, wo diese Grenze verläuft. Ein wegretuschierter Papierkorb verschiebt nichts. Ein ausgetauschter Himmel schon — er verändert, was zu sehen ist. Wer ihn per KI-Knopfdruck einsetzt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das noch als Standardbearbeitung durchgeht. Wer ihn aus einer eigenen zweiten Aufnahme montiert, ist von der Pflicht gar nicht erst betroffen — dieselbe sichtbare Veränderung, zwei völlig verschiedene rechtliche Lagen.


Damit ist die Arbeitsweise, über die ich gleich schreibe, näher an deiner, als es zunächst aussieht. Zwischen einer aufwendig bearbeiteten Aufnahme und einer Montage liegt kein Graben, sondern eine Skala.


Nur: Das fehlende Label sagt etwas anderes aus, als die meisten annehmen.


Foto oder KI? Was das Label beantwortet – und was nicht


Die Kennzeichnungspflicht fragt nicht: Ist dieses Bild wahr? Foto oder KI? Sie fragt: Wie ist es entstanden? Das ist ein feiner, aber entscheidender Unterschied. Ein KI-generiertes Bild einer völlig gewöhnlichen Straßenszene bekommt ein Label, obwohl es nichts Ungewöhnliches zeigt. Eine von Hand montierte Szene, die es so nie gegeben hat und nie geben könnte, bekommt keines – weil kein KI-System sie erzeugt hat.


Das Kriterium ist die Technik der Entstehung, nicht der Wahrheitsgehalt des Gezeigten.


Wie weit das reicht, sieht man am deutlichsten an einem Handgriff, den viele täglich machen. Ich entferne eine Stromleitung aus einer Landschaftsaufnahme. Mache ich das mit Generative Remove, war ein KI-System beteiligt. Mache ich exakt dasselbe mit dem Klonstempel, war keines beteiligt. Das fertige Bild ist in beiden Fällen identisch, die Leitung in beiden Fällen weg, der Betrachter sieht in beiden Fällen etwas, das so nicht vorlag. Rechtlich sind es zwei verschiedene Vorgänge.


Ich will das nicht überzeichnen: Die Verordnung enthält eine Ausnahme für KI, die nur unterstützend arbeitet oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändert, und über deren Reichweite wird zu Recht gestritten. Eine einzelne Stromleitung fällt vermutlich darunter. Aber die Ausnahme setzt am Verhalten des Werkzeugs an, nicht am sichtbaren Ergebnis – und damit bleibt der Befund bestehen: Nicht was im Bild geschieht, entscheidet über die Pflicht, sondern womit es geschieht.


Das ist keine Kritik am Gesetz. Man kann gut begründen, warum es so gebaut ist: Nicht die einzelne Täuschung ist das Problem, sondern ihre industrielle Skalierbarkeit. Nur muss man dann auch sagen, was die Kennzeichnung dadurch nicht leistet.


Und damit trägt das fehlende Label weniger, als man ihm gern aufladen möchte. Es bedeutet nicht: So war es. Es bedeutet: Hier hat kein Modell die Bildinhalte erzeugt. Das ist eine Aussage über den Weg, nicht über das Ziel.


Für die Auftragsfotografie ist das trotzdem ein starkes Argument, weil dort Weg und Ziel zusammenfallen: Wer echte Räume, echte Produkte, echte Menschen fotografiert, kann beides zusagen. Für meine Arbeit fallen sie auseinander. Meine Bilder tragen kein Label und zeigen dennoch keine Wirklichkeit. Sie behaupten das auch nicht.


Genau an dieser Stelle wird sichtbar, dass die Einteilung nicht aufgeht.


Das Gesetz kennt zwei Kategorien. Es gibt drei.


Die Kennzeichnungspflicht zieht eine Linie zwischen KI und Nicht-KI. Das ist sinnvoll und war überfällig.


Sie zieht aber keine Linie zwischen Fotografie und Montage. Und genau diese zweite Unterscheidung ist die, die gerade in Vergessenheit gerät.


Ein fehlendes Label beantwortet die Frage nicht, die unter meinen Bildern gestellt wird. Wer beim Anblick eines reduzierten, klar aufgeräumten Bildes reflexhaft an einen Prompt denkt, wird nicht durch die Abwesenheit eines Symbols überzeugt. Der Verdacht entsteht nicht aus einer fehlenden Information. Er entsteht daraus, dass eine ganze Bildgattung aus dem kollektiven Gedächtnis gefallen ist.


Das ist keine Beschwerde. Es ist eine Diagnose – und sie betrifft nicht nur mich.


Die Montage ist älter als die Debatte


Die Vorstellung, ein Foto zeige eine Szene, die genau so vor der Kamera stattgefunden hat, ist jünger und wackliger, als sie klingt.


Gustave Le Gray fotografierte in den 1850er-Jahren Meeresansichten, für die er zwei Negative kombinierte: eines für das Wasser, eines für den Himmel. Er tat das aus technischer Not – die damaligen Emulsionen konnten den Kontrastumfang zwischen heller Wolkendecke und dunklem Wasser nicht in einer Aufnahme fassen. Himmel und Meer stammten dabei nicht zwingend aus derselben Aufnahme — teils nicht einmal vom selben Ort.


Gustave Le Gray, The Great Wave, Sète, 1857: Meeresansicht mit Wellenbrecher und bewölktem Himmel, gedruckt aus zwei separaten Negativen
Gustave Le Gray, The Great Wave, Sète, 1857. Zwei Negative, ein Bild. The Metropolitan Museum of Art, Public Domain.

Oscar Gustave Rejlander setzte 1857 „The Two Ways of Life" aus rund dreißig einzelnen Negativen zusammen. Henry Peach Robinson montierte im Jahr darauf „Fading Away" aus fünf. Beide Arbeiten wurden ausgestellt, gekauft, diskutiert – und ja, auch angegriffen. Die Frage, ob ein zusammengesetztes Bild noch Fotografie sei, ist exakt so alt wie das Medium.


Die Montage ist kein Bruch mit der Fotografie. Sie ist ein Zweig aus derselben Wurzel, gewachsen aus denselben technischen Grenzen. Was sich seither geändert hat, sind die Werkzeuge. Was sich nicht geändert hat, ist das Prinzip: Ein Bild wird aus mehreren Aufnahmen zusammengesetzt, und jemand entscheidet, was hineingehört.


Dass diese Tradition heute nicht mehr mitgedacht wird, ist neu. Vor 2022 hätte niemand ein Composite für etwas anderes gehalten als ein Composite.


Das bessere Kriterium


Wenn „echt oder KI" die falsche Frage ist, was ist dann die richtige?


Ich würde sie so stellen: Wer hat entschieden, was in diesem Bild ist?


Bei mir sieht die Antwort so aus. Jedes bedeutungstragende Element meiner Arbeiten ist eine Fotografie, eine Vektorgrafik oder ein 3D-Render — von mir erstellt oder von einem Menschen, dessen Arbeit ich lizenziert habe. Der Himmel ist ein Himmel, der fotografiert wurde, an einem Ort, an dem ein Mensch stand — oder eine Vektorgrafik, die ein Mensch von Hand gezeichnet hat. Ausgewählt aus einem Archiv, das über Jahre gewachsen ist. Die Maske ist Handarbeit. Die Position jedes Elements, seine Größe, die Frage, ob es überhaupt bleiben darf – das sind Entscheidungen, die ich treffe und für die ich geradestehe. Der Himmelstausch passiert bei mir manuell, nicht per Knopfdruck oder Klick.


Zwei Ausgangsaufnahmen – zwei Erdmännchen im Gegenlicht und eine Dünenlandschaft bei Sonnenuntergang – daneben das daraus entstandene Werk

 Zwei eigene Aufnahmen, eine Entscheidung.

„Just you & me": Zwei Erdmännchen als Silhouette vor der untergehenden Sonne über einer Sanddüne

„Just you & me", © Kathrin Federer, 2024


Und weil Transparenz nur etwas wert ist, wenn sie auch das Unbequeme benennt: Ja, ich nutze Generative Fill. Mit leerem Prompt, um Kanten zu schließen, Fläche zu erweitern oder Reste nach einer Transformation zu bereinigen. Das ist generative KI, und ich werde nicht so tun, als sei es etwas anderes. Sie erzeugt bei mir Fläche, keinen Inhalt. Kein Element, das jemand sehen und benennen würde, entsteht aus einem Prompt.


Das ist eine Rangordnung, keine Grauzone. Werkzeug ist etwas anderes als Inhalt, und ich halte die Unterscheidung für tragfähiger als jede Absolutbehauptung.


Der Gegenpol ist nicht die Fotografie. Der Gegenpol ist das rein generierte Bild – ein Himmel, den niemand gesehen hat, über einem Ort, den niemand betreten hat, in einer Anordnung, die niemand entschieden hat. Nicht schlechter oder besser, aber grundsätzlich anders. Dort wird das Bild ausgewürfelt. Hier wird es entschieden.


Warum das Fotografen genauso betrifft


An dieser Stelle könntest du denken, das sei mein Problem und nicht deins. Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall.


Das Microsoft AI for Good Lab hat in einem Onlinequiz rund 287.000 Bildbewertungen von über 12.500 Teilnehmenden ausgewertet. Die Frage war schlicht: echt oder generiert? Die Trefferquote lag im Schnitt bei 62 Prozent, kaum über einem Münzwurf. Bemerkenswert ist ein Detail: Auch echte Fotografien wurden für KI gehalten – ausgerechnet Aufnahmen mit ungewöhnlichem Licht.


Das heißt im Klartext: Wer außergewöhnlich fotografiert, gerät unter Verdacht. Das ist dieselbe Mechanik, die meine Arbeiten trifft, nur an einer anderen Stelle der Skala. Nicht das Machwerk wird verdächtigt, sondern das Können.


Dazu kommt eine zweite Sache, über die selten gesprochen wird. Wer Belichtungen überlagert, wer stackt, wer Panoramen zusammenrechnet, wer einen Himmel aus einer zweiten Aufnahme derselben Session einsetzt – der arbeitet längst montierend. Nur heißt es dann nicht so. Der Unterschied zwischen einer klassischen Montage und einer aufwendig zusammengesetzten Landschaftsaufnahme ist gradueller Natur, nicht kategorischer.


Ich sage das nicht, um Grenzen zu verwischen, sondern um sie an der richtigen Stelle zu ziehen. Sie verläuft nicht zwischen Fotografie und Montage. Sie verläuft zwischen Bildern, für deren Inhalt ein Mensch die Verantwortung übernommen hat, und Bildern, bei denen das niemand getan hat.


Auf dieser Seite der Linie stehen wir gemeinsam.


Gemacht, nicht gewürfelt


Die Kennzeichnungspflicht wird helfen, offensichtliche Täuschungen einzudämmen. Was sie nicht kann, ist einer Öffentlichkeit beibringen, dass es zwischen Auslöser und Prompt noch etwas gibt.


Das ist unsere Aufgabe, nicht die des Gesetzgebers. Und sie beginnt damit, die eigene Arbeitsweise beim Namen zu nennen – vollständig, auch dort, wo es Erklärungsbedarf gibt.


Wenn also das nächste Mal jemand unter einem meiner Bilder „KI?" schreibt, ist die Antwort nicht Nein. Sie ist: Das ist eine Montage. Die gibt es seit 1857.



Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


Quellen

Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), insbesondere Artikel 50, anwendbar ab 2. August 2026: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj

Roca, T. et al. (Microsoft AI for Good Lab): How good are humans at detecting AI-generated images? Learnings from an experiment (2025): arxiv.org/abs/2507.18640

Offizielle EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content

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